Gesetz und Ordnung
Ja, Gesetz und Ordnung sind wichtige Aspekte um das alltägliche miteinander zu regeln. Gesetz und Ordnung versprechen – so sich alle dran halten – ein geordnetes Miteinander. Niemand parkt falsch, denn es ist ja verboten. Niemand fährt zu schnell, denn die Geschwindigkeit ist ja vorgegeben. Niemand macht irgend etwas Böses, denn es ist ja verboten. Das wäre schön, wenn das so klappt.
Meine Mitbewerber um das Bürgermeisteramt und Parteien stehen offenbar alle auch für Recht und Ordnung – zumindest findet man das immer wieder in den Forderungen zum Wahlkampf.
Aber wie ernst meinen Sie es wirklich?
Recht und Ordnung fangen im Kleinen an, wenn es zum Beispiel um Termine in Ämtern während Corona geht. Die Regel dazu lautet, dass man einen Termin braucht und die Realität zeigt, dass die zeitnahen Termine auch schnell ausgebucht sind. Warten ist angesagt. Aber nicht für alle. Wenn man jemanden kennt, kann man durchaus auch kurzfristig Dinge erledigen. In Viernheim ist es also gut, jemanden auf dem Rathaus zu kennen, dann geht manches einfacher. Es gilt also grundsätzlich das Prinzip von Recht und Ordnung – halt nur nicht immer und für jeden.
Das ist zwar nur ein kleines Beispiel, aber im Kleinen fängt es eben an, mit Recht und Ordnung. Wissen die Verantwortlichen das?
Stellplatzsatzung für jeden oder nicht immer?
Ein anderes Beispiel wurde mir zugetragen. Dabei geht es um die Stellplatzsatzung und deren Einhaltung in einem konkreten Nachbarschaftsfall. Das Nachbarhaus wurde grundsaniert und für umfangreiche Bauarbeiten eine Baugenehmigung eingeholt. Die Stellplatzsatzung der Stadt verlangt in diesem Fall eine bestimmte Anzahl an Parkplätzen auf dem eigenen Grundstück vorzuhalten. Ist das nicht möglich, kann man sich durch Zahlung einer hohen Ablöse von der Verpflichtung befreien. So einfach und verständlich die rechtlichen Regelungen.
Das Problem in diesem Fall ist, dass offenbar die notwendige Anzahl an Parkplätzen nicht vorgewiesen werden kann. Gleichzeitig ist nach Aussage des Bürgers offensichtlich auch keine Ablöse geflossen.
Ich kann mir bei diesem Fall natürlich kein abschließendes Urteil erlauben. Ich kenne nicht die Einschätzungen der Fachabteilungen dazu oder Begründungen, warum auf die Eingaben des Bürgers noch nicht angemessen reagiert wurde. Aber ich wundere mich schon über die Beschreibung, dessen, was der Bürger im Umgang mit der Verwaltung als auch mit den verantwortlichen Politikern erlebt hat. Kann man das nicht zeitnah überprüfen und rückmelden (natürlich unter Beachtung des Datenschutzes und anderer Rechte)? Dafür: Hinhaltetaktik, Ausweichen, Aussitzen. Das muss man korrigieren und kann und darf in einem Rechtsstaat nicht sein!
Wie gehen die Kandidaten damit um?
Im Zusammenhang mit der Kommunal- und Bürgermeisterwahl ist aber vor allem interessant, wie die Kandidaten mit dem Fall umgehen. Einige der Kandidaten, die aktuell mit „Recht und Ordnung“ werben, wissen um die Angelegenheit, verweigern aber, der Angelegenheit nachzugehen und sie zeitnah zu klären.
Wenn man doch als Kandidat bereits in Funktion in Magistrat oder Parlament ist, muss es doch möglich sein, die Angelegenheit zu klären, oder? Vor allem, wenn man sich Recht und Ordnung auf die Fahne schreibt. Als Stadtverordneter oder als Mitglied des Magistrats hätten sie dazu die Möglichkeit, wenn nicht sogar die Verpflichtung.
Vielleicht ist es rechtlich gut begründbar warum bisher noch keine Reaktion seitens der Stadt oder des Bauamts des Kreises erfolgt ist? Vielleicht ist der Zeitpunkt für den Nachweis der Parkplätze noch nicht erreicht? Vielleicht gilt an der Baustelle Bestandsschutz und die Stellplatzsatzung gilt in diesem Fall nicht? Vielleicht sind die Ablösesummen bereits bezahlt worden?
Wenn das so wäre, müsste die Angelegenheit aber schnell aufgeklärt werden können. Wurde sie bisher aber nicht.
Gesetze müssen für alle gelten!
Meine eigene Position dazu ist sehr eindeutig: Wenn die Stellplatzsatzung in diesem Fall gilt, MUSS sie erfüllt werden. Die Stellplatzsatzung und alle anderen Gesetze auch gelten für alle, unabhängig davon, ob sie jemanden in der Politik oder auf dem Rathaus kennen oder nicht. Oder ob sich jemand daran stört oder nicht. Punkt. Wer als Politiker leichtsinnig damit umgeht, gefährdet das Rechtssystem und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, sich an Recht und Ordnung zu halten.
Das heißt für mich im Übrigen nicht, dass man alle Gesetze genauestens verfolgen muss. Zum Beispiel in der Straßenverkehrsordnung steht eindeutig, dass man nicht mit zwei Rädern auf dem Gehweg parken darf. Da die deutschen Städte aber zu eng sind, um das durchzusetzen, sollte man das nicht verfolgen. Das muss dann aber eben für alle gleichermaßen gelten, jeder muss wissen, was genau gilt und es darf nicht nur für die gelten, die jemanden auf dem Rathaus oder in der Politik kennen. Augenmaß gehört also dazu – dies aber für alle gleichermaßen!
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