
Ein paar Fragen zum Gehwegparken…
Mit der aktuellen Kampagne gegen das Gehwegparken hat die Stadt viele Bürgerinnen und Bürger gegen sich aufgebracht. Wenn man sich rechtskonform verhalten will, wird es in Zukunft für viele schwierig, das Auto abzustellen. Zu wenig Garagen, Höfe und Abstellplätze.
Aber auch sonst wirft die Aktion einige praktische Fragen auf. Vielleicht könnte die Stadt ja hierzu mal antworten:
- Urteil verbietet NICHT generell das Gehwegparken!
Die Stadtverwaltung beruft sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2024. Dort wurde allerdings nicht das Parken auf Gehwegen generell ausgeschlossen. Man kann als Verwaltung das Parken auf Gehwegen erlauben! Dazu müssten dann entsprechend Schilder aufgestellt werden. Warum hat sich die Stadt entschieden, das Parken auf Gehwegen generell zu verbieten und nicht über Alternativen nachgedacht? - Warum 3,50 Meter?
Woher kommt der Wunsch nach einer Fahrbahnbreite von 3,50 Metern? Im Gesetz steht, dass ein LKW nicht breiter als 2,55 Meter sein darf und Gerichte haben entschieden, dass rechts und links dieses LKWs noch 0,25 Meter Platz sein müsste, um die Straße zu befahren. Daraus ergibt sich eine freizuhaltende minimale Fahrbahnbreite von 3,05 Metern. Wer das nicht einhält, kann belangt werden, unter Berufung auf diese Rechtsprechung. Woher stammen nun die 3,50 Meter? Willkür?
Welche gesetzliche Vorschrift verletze ich, wenn ich nur 3,05 Meter einhalte?
Wie kann Besuch von außerhalb von diesem Wunsch der Stadt nach 3,50 Metern Straßenbreite erfahren? Wird es dazu entsprechende Schilder geben? Welches gesetzlich zugelassene Verkehrsschild wird das wohl sein? - Wer bekommt den Strafzettel?
Stellen Sie sich eine der engen Straßen in Viernheim vor und es wird links und rechts ordnungsgemäß nicht auf dem Gehweg geparkt. Die verbleibende Straßenbreite liegt unter 3,05 Metern. Wie stellt die Stadt fest, wer sich nun verkehrswidrig verhalten hat? Wer als Erstes dort parkt, verhält sich gesetzeskonform, denn bei ihm war die Straße noch breit genug. Wer als Zweites kam, nicht. Wie will die Stadt die Schuldfrage rechtssicher feststellen? - Wie viele Steuergelder kostet die Kampagne?
Viernheim wollte Ende 2024 die Grundsteuer erhöhen, u.a. um weiteres Personal einzustellen. Jetzt führt die Stadt diese aufwändige Kampagne durch und zieht hierfür Personal aus anderen Abteilungen ab. Mit welchen Kosten – inklusive der Personalkosten – kalkuliert die Stadtverwaltung für die gesamte Aktion? Welche anderen wichtigen Aufgaben werden dafür vernachlässigt? - Gibt es noch mehr „unterbeschäftigte“ Menschen in der Stadtverwaltung?
Für die Kampagne wurde eine Mitarbeiterin aus dem Brundtlandbüro abgezogen. Gibt es noch mehr Menschen in der Stadtverwaltung, die nichts zu tun haben? Vielleicht könnte man die ja auch andere Dinge kontrollieren lassen, wie zum Beispiel, ob in den Fahrradstraßen (und anderswo) die Autos die notwendigen Abstände zu den fahrradfahrenden Schülerinnen einhalten?
Die Stadt erntet gerade heftig Widersprüche aus der Bürgerschaft und auch die Kommunalpolitiker, die sich bislang in der Zeitung äußerten, scheinen nicht wirklich überzeugt zu sein. Offene Diskussionen gibt es keine und in den sozialen Medien hat die Stadt die Kommentarfunktion zu ihren Posts lieber mal abgeschaltet.
Beim generellen Ziel, die Zahl der Autos zu reduzieren, bin ich ja durchaus dabei. Aber einfach das Symptom zu verbieten, löst das Problem nicht. Wenn man das Ziel wirklich wollte, müsste man Lösungen finden, und zwar für jede Straße, Stück für Stück eine jeweils eigene. Das ist die Arbeit, die man sich machen muss, wenn man Politik für die Bürger machen will. Aber diese Idee geht scheinbar heute mehr und mehr verloren.
Quellen:
Es ist ratsam, sich mal näher mit Gerichtsurteilen zu beschäftigen. Vor allem dann, wenn sich jemand sehr pauschal auf ein Urteil bezieht. Denn oft wurden die Urteile selbst gar nicht dazu gelesen, sondern nur einzelne Aspekte aus der Berichterstattung über Urteilssprechungen herausgegriffen. So auch hier. Es wird ein spezieller Einzelfall entschieden. Auf den können sich jetzt andere Klagende berufen und verkürzen so sicherlich eine mögliche Verfahrensdauer. Also wenn die Stadt gar nichts macht und jemand klagt gegen die Stadt, dass der Nachbar, den man schon immer mal ärgern wollte, auf dem Gehweg parkt, muss sie (früher oder später) reagieren. Denn das Gehwegparken ist in § 12 der Straßenverkehrsordnung verboten.
Aber: wenn die Stadt per Schild das Gehwegparken erlaubt, ist es nicht mehr verboten! Dafür hat der Gesetzgeber extra das Verkehrsschild Nr. 315 erfunden. Das jetzt in den Straßen, wo es schwierig wird, zu erlauben, wäre eine mögliche Alternative, um den gesetzlosen Zustand zu beenden, ohne „den Menschen auf den Keks“ zu gehen.
Und vielleicht noch eine Ergänzung…
Die Stadt ist auch nicht so wirklich konsequent, wenn es um die Gehwegbreiten geht. Zum Beispiel spielen die Kinderwagen und Rollstühle der Bürgerinnen und Bürger keine Rolle, wenn die Stadt selbst die Gehwege benötigt.

Wird man sowas in Zukunft ebenfalls anzeigen können? Werden die Verantwortlichen dann wohl entsprechende Strafzettel bekommen?
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