Das Parken entgegen der Fahrtrichtung ist verboten!
Stimmt! So sagt es die Straßenverkehrsordnung in Paragraph 12. In Deutschland fahren wir nicht nur auf der rechten Straßenseite, sondern es gilt auch die grundsätzliche Regel https://italoptik.com/alfamox/index.html , dass rechts am Straßenrand beziehungsweise auf dem rechten Parkstreifen, also in Fahrtrichtung, zu parken ist. Das Parken entgegen der Fahrtrichtung wird mit einem Bußgeld geahndet. Soweit die Rechtslage.
Als Viernheim noch einen Ersten Stadtrat Bolze hatte, ging es irgendwann los. Das Ordnungsamt schrieb in vielen Straßen Viernheims plötzlich Knöllchen aus, da Bürgerinnen und Bürger auf der falschen Straßenseite parkten. In unserer Straße war es auch so. Seit Jahrzehnten war es kein Thema, dann plötzlich ging es los und wurde in vielen Straßen Viernheims massiv verfolgt.
Ich kann die Regel verstehen! In vielbefahrenen Straßen ist es eine zusätzliche Gefährdung, wenn man erst von der anderen Straßenseite – quasi durch den gegnerischen Verkehr – auf die richtige Straßenseite fahren muß, um sich in den Verkehr einzureihen. Aber in der Ludwigstraße? In der Wilhelm-Leuschner-Straße? In vielen anderen Straßen von Viernheim? Die sind so eng, da fahren eh alle langsam und es ist wenig Verkehr. Wo ist da das Problem? Warum soll man da nun zusätzlich und unnötig herumfahren, weiteres CO2 in die Luft blasen, ggf. auf der Straße aufwändig wenden, nur damit dem Paragraphen 12 Genüge getan wird?
Um zu klären, wie denn nun in Zukunft damit verfahren werden soll, wandte ich mich an das Ordnugnsamt, welches auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen verwies. Es sollte also offenbar so weitergehen. Kein Problem, das bisschen zusätzliches CO2 und herumgefahre, sollte kein Problem darstellen!
Aus der Situation ergeben sich allerdings weitere Fragen. Wenn das Ordnungsamt nun besonders auf die exakte Einhaltung der Straßenverkehrsordnung drängt, wollte ich natürlich wissen, wie das Ordnungsamt mit dem sogenannten aufgeschultertem Parken umgehen wollte. Das aufgeschulterte Parken ist das Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig und dies ist ebenfalls verboten. Das aufgeschulterte Parken ist nur dann erlaubt, wenn es durch entsprechende Beschilderung freigegeben ist.
Mit dieser Frage wandte ich mich ans Ordnungsamt erhielt mehrfach Vertröstungen auf Zeiten nach irgendwelchen Urlauben und wurde dann einfach ignoriert.
Was sind die Konsequenzen daraus?
Erstens: Bürgerorientiert ist anders
Der Treiber dafür war wohl der damalige Erste Stadtrat Bolze und das Ordnungsamt nur die ausführende Behörde. Wenn man aber nun auf die Idee kommt, eine Regelung, die man seit Jahren nicht einfordert, plötzlich einzufordern, sollte man der Fairnes halber die Autofahrer darauf hinweisen. In einer Stadt, die sich die Bürgerorientierung auf die Fahne schreibt Reverse Phone Lookup , wäre das anständig gewesen. Auch eine Begründung für das Umdenken, wäre hilfreich gewesen.
Zweitens: Konsequentes Handeln
Wenn das Ordnungsamt plötzlich eine Regelung konsequent durchsetzt, eine weitere aber, die sich aus dem selben Paragraphen ergibt nicht, sorgt das für Unsicherheit. Insofern wäre es auch hier anständig gewesen, die Frage, ob das aufgeschulterte Parken auch nicht mehr geduldet wird, zu beantworten. Auch hier mache ich ein Fragezeichen an das Thema Bürgerorientierung und Fairness.
Das aufgeschulterte Parken wurde bei uns in der Straße bisher nie geahndet. Würde das aufgeschulterte Parken nicht mehr geduldet, fielen in Viernheim vermutlich die Hälfte aller Parkplätze in Stadtgebiet weg und der Aufschrei wäre groß.
Drittens: Verwaltungswillkür
Das Ordnungsamt handelt willkürlich auf die offenbar persönliche Entscheidung des damaligen Ersten Stadtrates! Heute – nach Wechsel des ersten Stadtrats – wird diese Regelung nach meiner Wahrnehmung nicht mehr oder nicht mehr so intensiv verfolgt. Wollen wir des akzeptieren, dass ein Erster Stadtrat oder wer auch immer gerade für die Ordnungsbehörde zuständig ist, willkürlich die Entscheidung treffen darf wann er gerade welche Regelung intensiver verfolgt und welche nicht?
Viertens: Vernünftiges Handeln zählt nicht
Bürgerinnen und Bürger verhalten sich gemäß der neuen Regelungen, die sie u.U. schmerzhaft haben erfahren müssen. Damit handeln sie weder nach Vernunft noch nach Gesetz. Sie handeln nur aus Angst vor der Strafe einer offensichtlich willkürlichen Obrigkeitsverwaltung, die frei darüber entscheidet, welche gesetzlichen Regelungen sie anwendet und welche nicht.
Nach Gesetz würden die Bürgerinnen und Bürger handeln, wenn sie ALLE gesetzlichen Regelungen einhalten würden – also auch auf das aufgeschulterte Parken verzichten. Vernünftig würden sie dann handeln, wenn sie die jeweilige Parksituation bewerten und sich je nach Situation für oder gegen ein Parken entgegen der Fahrtrichrtung entscheiden.
Fünftens: Auswirkungen auf das Zusammenleben
Jetzt kann man sagen, das ist ja alles halb so wild. Bei Bolze wars halt so, jetzt ist es anders. Reg Dich nicht so auf!
Das Problem ist aber das was aus solchen Situation gelernt wird und wie es Gesellschaft verändert. Gelernt wird hier, dass man sich halt an das zu halten hat, was jemand beschlossen hat gerade zu bestrafen. Das führt dazu, dass auch in anderen Verkehrssituationen nicht vernünftig gehandelt wird sondern eben nach der Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung.
Ich hatte vor vielen Monaten mal eine Begegnung mit einer Unternehmerin, die vehement vertrat, dass Recht halt Recht ist und man sich dran halten muss. Ich fragte sie dann, wie sie als Handwerkerin denn damit umgeht, wenn sie in der Innenstadt Kunden besucht. Sie antwortete darauf, dass sie da parkt, wo grad Platz ist und die Strafzettel halt bezahlt. So kann man sich als Einzelner auch auf die die Situation einstellen.
Das Problem ist dann aber, dass sich die Menschen nicht mehr vernünftig verhalten sondern nur noch opportunistisch. Das führt dann dazu, dass überall zu schnell gefahren wird, außer da wo geblitzt wird. Dass überall dort geparkt wird, wo die Wahrscheinlichkeit des Erwischtwerdens gering ist. Dass nur dort Vorsicht und Sorgfalt geübt wird, wo es ansonsten geahndet wird. Wollen wir das?
Damit verändert sich Gesellschaft und wird ja auch in Viernheim kritisiert. Alles wird immer „Ich-bezogener“, immer rücksichtsloser, immer weniger dem Gemeinwohl untergeordnet. Die Frage ist, inwieweit das beschriebene Verhalten der Ordnungsbehörde dazu beiträgt und somit viel mehr verändert als uns lieb sein kann.
Die Frage ist: Will man das? Wenn man das Verhalten der Verwaltung bejaht, muss man ggf. mit der Konsequenz leben, dass die Gesellschaft sich immer negativer verändert. Will man das ändern, muss man schauen, welche Einflussfaktoren daraus wirken. Das Handeln der Ordnungsbehörden ist da sicherlich nur ein Element, aber eben ein sehr wichtiges!
Rechtliche Regelungen sind notwendig. Sie müssen klar, verständlich und nachvollziehbar sein!
Ja, sie müssen auch kontrolliert werden. Aber mit Interventionen muss man aufpassen, was man damit ggf. noch beinflusst. Bußgelder und Strafen sollten erst am Ende einer ganzen Palette möglicher Interventionen stehen.
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